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   BVerwG, 08.11.1996 - 2 B 149.96   

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BVerwG, 08.11.1996 - 2 B 149.96 (https://dejure.org/1996,32446)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1996 - 2 B 149.96 (https://dejure.org/1996,32446)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1996 - 2 B 149.96 (https://dejure.org/1996,32446)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Soll Vorschriften - streitig - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - GG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1996 - 2 B 149.96
    Die Beschwerde hat schon nicht dargetan, welche entscheidungserheblichen Umstände im einzelnen ihrer Ansicht nach das Berufungsgericht bei einer Ortsbesichtigung noch festgestellt hätte, und weshalb sich dem Berufungsgericht, ausgehend von seiner für die Beurteilung des geltend gemachten Aufklärungsmangels allein maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189>) eine derartige Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1996 - 2 B 149.96
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn die Tatsachen, die das Gericht pflichtwidrig nicht aufgeklärt haben soll, sowie die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Gericht hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruht oder beruhen kann (stRspr; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1996 - 2 B 149.96
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch die Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1996 - 2 B 149.96
    Von der Verpflichtung, eine als klärungsbedürftig angesehene konkrete Rechtsfrage herauszuarbeiten, ist die Beschwerde nicht schon deshalb entbunden, weil das Berufungsgericht einen Sachverhalt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt hat (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1996 - 2 B 149.96
    Von der Verpflichtung, eine als klärungsbedürftig angesehene konkrete Rechtsfrage herauszuarbeiten, ist die Beschwerde nicht schon deshalb entbunden, weil das Berufungsgericht einen Sachverhalt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt hat (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - ).
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